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KMID : 1234820140150020253
Korean Society of Law and Medicine
2014 Volume.15 No. 2 p.253 ~ p.283
Eine Studie ber die Festsetzung der Behandlungsvertragspartei seitens des Patienten
Park Dong-Jin

Abstract
Ob das Erbitten der Behandlung durch einen Dritten einen Behandlungsvertrag oder lediglich eine Geschftsfhrung ohne Auftrag darstellt, richtet sich nach dem allgemeinen Grundsatz der Auslegung der Willenserklrung. Auch wenn ein Dritter fr eine andere Person die Behandlung erbittet, lsst sich dadurch kein zwingender Rckschluss ziehen, dass daraus eine vertragliche Pflicht auf Vergtung anhand der Behandlung an den Behandlungserbitter entsteht. Das Erbitten der Behandlung eines Dritten stellt nmlich weder einen Antrag dar, noch ensteht dadurch ein Rechtsgeschft zwischen dem Behandlungerbitter und dem Behandelnden. Stellt das Erbitten der Behandlung durch den Dritten eben kein Rechtsgeschft dar, handelt es sich um eine Behandlung ohne gesetzliche Pflichten. Dadurch ist fr den Behandelten eine Geschftsfhrung ohne Auftrag erffnet. Wird das Erbitten der Behandlung als Antrag ausgelegt, ist dies ein Antrag eines echten oder unechten Vertrags zugunsten Dritter, oder der Behandlungserbitter hat als Vertreter des Patienten oder Unterhaltspflichtigen als Vertretende, einen Behandlungsvertrag abgeschlossen. Wenn der Vertragspartner die Tatsache kennt oder kennen musste, dass es sich um einen Vertreter handelt, ist die Vertretungshandlung wirksam.
KEYWORD
Behandlungsvertrag, Vertrag zugunsten Dritter, Geschftsfhrung ohne Auftrag, Festsetzung der Vertragspartei
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